Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Beschlussgremium der Schule, in dem Lehrkörper und Eltern zusammenarbeiten. Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, sie hat Entscheidungs- und Anhörungsrechte und vermittelt bei Konflikten. Ihre Aufgaben sind im Hessischen Schulgesetz in den §§ 128 bis 132 genau beschrieben. Die Schulkonferenz wird für zwei Jahre gewählt. Kandidieren können dafür alle Eltern. Die Mitglieder aus der Elternschaft werden durch den Schulelternbeirat, die Mitglieder aus der Lehrerschaft von der Gesamtkonferenz gewählt.